• Wichtiger Termin

Seit dem 01.01.2013 steht das Kaminkehrerhandwerk teilweise im Wettbewerb. Ab diesem Zeitpunkt können Sie Kehr- und Überprüfungstätigkeiten an einen Kaminkehrerbetrieb Ihrer Wahl vergeben.

  • Kehrbezirk

Über dieses Datum hinaus werden auch künftig zur Aufrechterhaltung der Betriebs- und Brandsicherheit Kehrbezirke eingeteilt. Der Kehrbezirksinhaber überwacht die fristgerechte Überprüfung und Reinigung der Feuerungsanlagen.

  • Feuerstättenschau

Innerhalb von sieben Jahren führt der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger zweimal eine Feuerstättenschau in Gebäuden, die der Kehr- und Überprüfungsordnung unterliegen, durch. Die Feuerstättenschau ist gebührenpflichtig und kann nur vom zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger durchgeführt werden.

  • Feuerstättenbescheid

Auf Grundlage der Feuerstättenschau erlässt der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger einen Feuerstättenbescheid. Dieser beinhaltet die Anzahl und Reinigungsintervalle der Abgasanlagen.

  • Immissionsschutzmessung

Zum 22.03.2010 trat die neue 1. Bundesimmissionsschutzverordnung in Kraft. Dabei wurden die Messintervalle teilweise erweitert. Neu sind Anforderungen an Einzelfeuerstätten und die wiederkehrende Messpflicht bei Zentralheizungen für feste Brennstoffe.

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.